Arbeitgeberstärken gekonnt in Szene setzen?

Eine Stellenanzeige muss so formuliert sein, dass sie einen Anreiz schafft, sich auf die offene Stelle zu bewerben. So darf sich die Stellenanzeige vom eigenen Unternehmen von den vielen übrigen gekonnt abheben!

Die Stellenausschreibung – Ein wichtiges Instrument, um Bekanntheit zu erlangen

So darf die Struktur des Unternehmens genau aufgezeigt werden. Wenn sich das Unternehmen sinnstiftenden Aufgaben annimmt, dann darf das in der Stellenanzeige verlautbart werden. Denn eine Stellenausschreibung ist viel mehr, als nur nach passenden Mitarbeitern zu suchen. Sie soll Aufmerksamkeit erregen und umgehend das Interesse wecken. Denn somit spricht die Anzeige nicht nur Arbeitslose an, sondern ein breites Publikum. Ein Publikum, das zum einen sehr interessiert ist, was sich in der Branche, bei Unternehmen, in der Arbeitswelt so tut. Zum anderen gibt es dann solche Arbeitnehmer, die immer wieder nach Stellenausschreibungen Ausschau halten, in der Erwartung, dass sie fündig werden und in naher Zukunft einen Job finden, der besser mit ihren Talenten und Fähigkeiten harmoniert, wie der jetzige.

Arbeitgeberstärken gekonnt in Szene setzen

Darauf kommt es bei der Ausschreibung der offenen Stelle an. Aber wie ist das möglich? Die richtigen Stärken dürfen dafür eingesetzt werden.

Arbeitgeberstärke 1 – Flexible Arbeitszeiten

Flexible Arbeitszeiten werden in Zeiten wie diesen immer wichtiger. Denn nur durch sie kann eine ausgewogene Work-Life-Balance geschaffen werden. Gerade jungen Talenten ist es wichtig, dass sie über genügend Freizeit verfügen und sie über ihre Arbeitszeit zu einem großen Teil selbst verfügen können. Wer seinen Mitarbeitern ein paar Tage Extraurlaub gewährt, der sollte das unbedingt in der Jobanzeige kundtun.

Arbeitgeberstärke 2 – Flache Hierarchien

Die Zeit ist vorbei, wo demütig genickt wurde, weil der Vorgesetzte wieder einmal das letzte Wort haben will. Wer gemeinsam arbeitet, der darf auch mitbestimmen. Es ist bei einem Unternehmen immer wichtig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnen. Solidarität und Loyalität, das sind jene 2 Schlagwörter auf die Leser aufmerksam reagieren.

Arbeitgeberstärke 3 – Ein gutes Gehalt und Benefits

Wird ein Gehalt bezahlt, welches über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, dann ist es Pflicht, dieses in der Stellenausschreibung  zu verlautbaren. Ein adäquates Gehalt motiviert einen jeden Arbeitnehmer und bereits durch diesen wichtigen Punkt wird die Stellenausschreibung viele ansprechen. Zudem darf das Gehalt als wertschätzende Anerkennung für die erbrachte Leistung angesehen werden. Wer beim Gehalt keinen großen Spielraum hat, der kann Benefits anbieten. Denn hierbei gibt es materielle und immaterielle Leistungen. Zudem können diese Leistungen immer an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden.

Arbeitgeberstärke  4 – Ein gutes Betriebsklima

Wenn ein gutes Betriebsklima vorhanden ist, dann ist der morgendliche Gang zur Arbeit auch ein leichter. Ein gutes Betriebsklima kann aber nur erreicht werden, wenn gemeinsam daran gearbeitet wird. Ein gutes Betriebsklima ist dann überzeugend, wenn auf Unternehmerbewertungsportale verwiesen werden kann, die das aussagen. Zudem helfen interne Firmenveranstaltungen oder Abteilungsmeetings am guten Betriebsklima mitzuwirken.

Arbeitgeberstärke  5 – Weiterbildung und Karrierechancen

Auch das darf bereits in der Stellenanzeige berücksichtigt werden. Junge Talente wollen gefördert werden, ihnen ist es wichtig im Beruf durchzustarten. Nicht vergessen- im Jobinserat verankern.